Förderung Photovoltaik (PV)
Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen, die Sie in Vorarlberg für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erhalten können. Mit einer Photovoltaikanlage wird mittels der Solarzellen direkt aus Sonnenlicht elektrischer Strom erzeugt. Um die Leistung von einem kW zu erzeugen, werden ca. 6 m² Modulfläche benötigt.
Für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg gibt es folgende Förderungen:
- illwerke vkw Photovoltaik-Einspeisevergütung
- Umsatzsteuer Befreiung auf Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWpeak
- OeMAG Investitionszuschüsse Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWpeak
Details und weiterführende Links dazu finden Sie im Folgenden. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen zu den Förderungen ohne Gewähr sind und aufgrund der limitierten Budgets die Bundesförderungen jederzeit ausgeschöpft sein können.
Außerdem gibt's Landesförderungen für Landwirtschaften oder Unternehmen, die
- versiegelte Flächen (etwa Parkplätze) mit PV überdachen
- landwirtschaftliche Gebäude mit PV-Anlagen belegen oder
- ihr Firmengebäude einem "Eignungs-Check" in Bezug u. a. auf Statik und Elektrik unterziehen lassen.
Details zu diesen Förderungen finden Sie unter: vorarlberg.at/pv
illwerke vkw Photovoltaik-Einspeisevergütung - 2024
Für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) gibt es folgende Einspeisevergütungen:
- Kunden, die für Ihren Stromverbrauch „Vorarlberger Ökostrom“ beziehen, erhalten
15,0 Cent/kWh (9,0 Cent/kWh + 6 Cent/kWh Sonderbonus) für die ersten 3.500 kWh pro Jahr,
13,0 Cent/kWh (7,0 Cent/kWh + 6 Cent/kWh Sonderbonus) für die nächsten 6.500 kWh pro Jahr und
11,0 Cent/kWh (5,0 Cent/kWh + 6 Cent/kWh Sonderbonus) für jede weitere kWh - Kunden der illwerke vkw, der Stadtwerke Feldkirch, der Montafonerbahn AG und der E-Werke Frastanz, die nicht „Vorarlberger Ökostrom“ beziehen, erhalten
13,0 Cent/kWh (7,0 Cent/kWh + 6 Cent/kWh Sonderbonus) für die ersten 10.000 kWh pro Jahr und
11,0 Cent/kWh (5,0 Cent/kWh + 6 Cent/kWh Sonderbonus) für jede weitere kWh
Detaillierte Informationen finden Sie unter auf der VKW-Website.
Umsatzsteuer-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWpeak – 2024
Die Umsatzsteuer von 0% (Nullsteuer) gilt für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage, wenn diesee
- eine Leistung von nicht mehr als 35 kWp erreicht, und
- auf einem Gebäude oder in der Nähe des Gebäudes (auf Gebäude oder Bauwerk des selben Grundstücks, bspw. bestehende Garage, Gartenschuppen oder Zaun), angebracht wird, das
- dem Wohnzweck dient, oder
- von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt wird, oder
- von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt wird, und
- keine Förderung über das EAG umgesetzt wurde (bzw. kein offenes Förderansuchen besteht).
Die reduzierte Umsatzsteuer ist zeitlich von 1.1.2024 bis 31.12.2025 begrenzt.
Grundlage ist eine entsprechende Novelle des Umsatzsteuergesetzes. In §28 Abs. 62 des Umsatzsteuergesetzes werden die Details geregelt.
Links und Downloads zur MwSt. Senkung:
Hier geht es zum Umsatzsteuergesetz: RIS – Umsatzsteuergesetz 1994
Bundesministerium für Finanzen: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Bundesministerium für Klimaschutz: Alles neu bei PV-Anlagen: So sieht die Förderung ab 2024
OeMAG Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWpeak – 2024
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Die Förderstelle für die EAG Investitionsförderung ist die EAG Abwicklungsstelle der OeMAG.
Eine gute Übersicht zu den Förderungen erhalten sie bei www.pvaustria.at
Detailierte Informationen zur EAG Investitionsförderung unter: pvaustria.at/eag-investzuschuss/
- Für PV-Anlagen bis 20 kWp gibt es einen fixen Fördersatz (Kategorie A und B, siehe unten)
- Für PV-Anlagen ab 20 kWp gibt es einen max. Fördersatz, der vom Antragsteller unterboten werden kann, um in der Reihung der gelisteten Förderprojekte weiter vor gereiht zu werden und damit die Chance auf eine Förderung zu erhöhen. Die Förderung wird also quasi „versteigert“. Daher ist bei Anlagen in den Kategorien C und D im Zuge der Förderantragstellung der spezifische Förderbedarf in Euro pro kWp anzugeben.
- Die Höhe des Investitionszuschusses für Stromspeicher ist fixiert vorgegeben.
Kategorien A bis D
- Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp
- Kategorie B: PV-Anlagen > 10 bis 20 kWp
-> Kat. A und B: fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach first come – first serve - Kategorie C: PV-Anlagen > 20 bis 100 kWp
- Kategorie D: PV-Anlagen > 100 bis 1.000 kWp
-> Kat. C und D: Fördersatz nach eigener Angabe oder nach max. Fördersatz, Reihung der Anträge nach Höhe des angegebenen Fördersatzes
Fördersätze 2024
Diese Standardsätze gelten 2024, dazu auch die Zu- oder Abschläge im nächsten Absatz und die Details in den Förderrichtlinien beachten.
Kategorie | Förderhöhe |
A (bis 10 kWp) | 195,- / kWp |
B (10 bis 20 kWp) | 185,- / kWp |
C (20 bis 100 kWp) | max. 150,- / kWp |
D (100 bis 1.000 kWp) | max. 140,- / kWp |
Speicher bis 50 kWh | 200,- / kWh |
Zu- und Abschläge
- Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten.
Dazu zählen u.a. gebäudeintegrierte Anlagen lt. Definition oder Anlagen an Lärmschutzwänden und –wällen sowie Staumauern. Agri-Photovoltaikanlagen, wenn vertikal montierte PV-Module oder aufgeständerte Module mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden errichtet werden. - Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (ausgenommen Agri-PV) oder einer Fläche im Grünland erhalten einen Abschlag von 25 % auf den Fördersatz.
Förderablauf
- Im Lauf des Jahres gibt es mehrere Calls zu denen ein Ticket für die Antragstellung gezogen werden kann.
- Termine für die Calls werden bekannt gegeben auf Homepage der EAG-Abwicklungsstelle im Menüpunkt „Förderkalender“
- Die Antragstellung muss VOR Inbetriebnahme der Anlage erfolgen, wenn der Antrag von einer Verbraucher*in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gestellt wird. Unternehmen und Organisationen müssen den Antrag VOR Auftragsvergabe stellen.
- Bei einer Förderabsage kann beim nächsten Call bezogen auf die ursprüngliche Antragstellugn neu beantragt werden. Neu ist: Privatpersonen, die in der Kategorie A oder B eingereicht haben, werden zur Förderung an den Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dort stehen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung.
- Bei einer Förderzusage gibt’s eine Frist, innerhalb der die Anlage installiert sein muss.
- Wenn aufgrund der Marktsituation (lange Lieferzeiten, ausgelastetes Handwerk) die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist, kann zweimal um eine Verlängerung um jeweils 9 Monate angesucht werden.
Photovoltaikanlagen: Wissen allgemein
Grundlegende Informationen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen haben wir unter folgendem Link für Sie zusammen gestellt: => Link PV Infos
Photovoltaikanlagen: Wissen allgemein
Grundlegende Informationen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen haben wir unter folgendem Link für Sie zusammen gestellt: => Link PV Infos