"Mieterstrom" - Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
PV-Strom für alle: Die neue gesetzliche Regelung macht es möglich, dass nun Dachflächen von Mehrwohnungshäusern genutzt werden können.
Bisher waren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem auf Einfamilienhäusern und nur selten auf Mehrwohnungshäusern zu finden. Gründe hierfür waren neben technischen Herausforderungen vor allem rechtliche Hürden, die es den Bewohnern nahezu unmöglich machten, sich zusammenzuschließen und auf Mehrwohnungshäusern gemeinschaftlich eine Photovoltaikanlage zu errichten, um den Strom selbst zu nutzen.
Kleine Ökostromnovelle ermöglicht gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Der Gesetzgeber hat im Sommer 2017 darauf reagiert und mit der "kleinen Ökostromnovelle" die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Seitdem ist es möglich, eine Photovoltaikanlage (aber auch beispielsweise Kleinwasserkraft & Blockheizkraftwerke) gemeinschaftlich zu betreiben. Da hierbei neben Wohnungs- und Gebäudeeigentümer auch Mieter angesprochen sind, wird oft auch umgangssprachlich vom „Mieterstrommodell“ gesprochen.
Neue Möglichkeiten für Mieter und Wohnungseigentümer, den Stromeigenbezug zu erhöhen.
So können sich nun etwa Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in Mehrwohnungshäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine PV-Anlage zu betreiben. All dies wohlgemerkt ist ohne große Änderungen der Elektroinstallationen im Gebäude möglich. Nur die PV-Anlage selbst und geeignete Messgeräte (Smart Meter) sind notwendig. Der Betreiber/Investor kann auch eine externe Firma oder ein Contractor sein.
Welche Vorteile haben gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?
- Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage können vormals reine Stromverbraucher gemeinsam Strom erzeugen und sich damit in einem gewissen Ausmaß selbst versorgen.
- Soweit die teilnehmenden Parteien den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sparen sie Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Erzeugungsanlage wird an die gemeinschaftliche Hauptleitung im Gebäude angeschlossen.
- Zwei oder mehr Parteien beteiligen sich am Betrieb der Erzeugungsanlage.
- Die Parteien treffen eine Vereinbarung über die Aufteilung des erzeugten Stroms (dynamisch oder statisch)
- Für die Erzeugungsanlage wird ein eigener Zählpunkt eingerichtet.
- Smart Meter (oder Lastprofilzähler) messen Erzeugung und Verbrauch der teilnehmenden Parteien.
- Der Netzbetreiber (Vorarlberger Energienetze GmbH, Stadtwerke Feldkirch, EW Frastanz, Montafonerbahn AG, EV Kleinwalsertal) wird über die Aufteilung des erzeugten Stroms an die einzelnen Parteien informiert.
- Die Parteien schließen einen Vertrag mit ihrem Energieversorger über die allfällige Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz.
Weitere Infos zum Thema finden Sie im Infoblock auf der rechten Seite.