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Neues zur PV-Förderung / zum Nullsteuersatz 2025

Wer eine PV-Anlage errichtet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zeit lang die Umsatzsteuer sparen. Die wichtigsten Punkte dazu finden Sie hier.

Der Bund spart, auch bei Energie- und Klimaschutzförderungen. Deshalb hat der Nationalrat die Befreiung von PV-Anlagen (unter 35 kWp) stufenweise aufgehoben:

  • Wer bis zum 6. März eine PV-Anlage bestellt bzw. einen Vertrag über die Errichtung einer PV-Anlage abgeschlossen hat, kann sie noch bis Ende 2025 steuerfrei installieren lassen.
  • Wenn die Anlage nach dem 6. März  bestellt wurde/wird, dann gilt der Nullsteuersatz dann, wenn die Anlage bis Ende März 2025 installiert wird. Ansonsten gilt der normale Steuersatz von 20 % USt.
  • Bei Bestellungen ab dem 1. April 2025 gilt der normale Steuersatz von 20 % USt.

Fällt die Installation Ihrer Anlage NICHT mehr unter den Nullsteuersatz, können Sie sich um eine Investitionsförderung der OeMAG bewerben. Alle Infos dazu gibt's auf der Website vom Branchenverband PV Austria.