Neues zur PV-Förderung / zum Nullsteuersatz 2025

Wer eine PV-Anlage errichtet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zeit lang die Umsatzsteuer sparen. Die wichtigsten Punkte dazu finden Sie hier.

Der Bund spart, auch bei Energie- und Klimaschutzförderungen. Deshalb hat der Nationalrat die Befreiung von PV-Anlagen (unter 35 kWp) stufenweise aufgehoben:

  • Wer bis zum 6. März eine PV-Anlage bestellt bzw. einen Vertrag über die Errichtung einer PV-Anlage abgeschlossen hat, kann sie noch bis Ende 2025 steuerfrei installieren lassen.
  • Wenn die Anlage nach dem 6. März  bestellt wurde/wird, dann gilt der Nullsteuersatz dann, wenn die Anlage bis Ende März 2025 installiert wird. Ansonsten gilt der normale Steuersatz von 20 % USt.
  • Bei Bestellungen ab dem 1. April 2025 gilt der normale Steuersatz von 20 % USt.

Fällt die Installation Ihrer Anlage NICHT mehr unter den Nullsteuersatz, können Sie sich um eine Investitionsförderung der OeMAG bewerben. Alle Infos dazu gibt's auf der Website vom Branchenverband PV Austria.

veröffentlicht 10.03.2025 , zuletzt geändert 06.08.2025