Holzheizung/Biomasse (Landesförderung)
Das Land Vorarlberg fördert dein Einbau von Holzheizungen (Stückholz, Pellets, Hackschnitzel) in Bestandsgebäuden. Das Wichtigste finden Sie hier:
Holzheizungen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. Hier sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt. Unterschieden werden folgende Systeme:
- Automatische Hackgut- und Pelletsheizungen
- Stückholzheizungen mit Pufferspeicher
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
- Hausanschluss an Nahwärmenetz
Förderhöhen für Bestandgebäude
Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Förderung | Eigenheime (maX. 2 Wohnungen) | Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohnungen) |
---|---|---|
Basisförderung | 2.000,- | 1.00,- pro Gebäude plus 400,- pro Wohnung |
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl-, Gas- und Elektrodirektheizungen) |
2.000,- | 4.000,- pro Gebäude |
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen
Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.
Förderkriterien
An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:
- Heizungsumwälzpumpen müssen die Effizienzklasse A aufweisen.
- Die Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein.
- Bei Stückholzheizungen, Pellets- und Hackgutheizanlagen sind die Emissionsgrenzwerte gemäß UZ-37 einzuhalten. Das gilt als erfüllt, sobald der Heizkessel in der Datenbank "www.vorarlberg.at/energiefoerderungen" gelistet ist.
- Bei Kachelöfen und Kaminöfen muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens 85% sein.
- Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.
Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden. Alle Details zur Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf der Landes-Website im Bereich Energieförderung.
Fragen zu allen Förderungen beantworten unsere Förderprofis am Energietelefon. Sie erreichen sie unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.