Schallschutzförderung
Schallschutz bezeichnet Maßnahmen, die eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindert. Durch geeignete Maßnahmen soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.
Lärmschutz ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Schallschutz. Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird Schall zu störendem Schall, zu Lärm.
Schallschutzförderung entlang von Landesstraßen
Die Landesförderung sieht innerhalb der Sanierungsförderung einen erhöhten Fördersatz auf Schallschutzfenster vor. Dies gilt allerdings nur entlang von Landesstraßen, wenn die Schwellenwerte gemäß der Wohnhaussanierungsrichtlinie überschritten werden. Der Nachweis erfolgt über den Ausweis im Lärmkataster oder über eine individuelle Lärmbeurteilung (Messung). Auch Schallschutzfenster und –Türen müssen gewisse Voraussetzungen bezüglich Wärmeschutz, Materialität und Schalldämmmaß erfüllen.
Details dazu finden Sie in der Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes.
Schallschutzförderung entlang von Bahnstrecken
Entlang von Bahnstrecken wird der Einbau von Schallschutzfenstern von den ÖBB, dem Land und der Standortgemeinde gefördert. Wer Anspruch hat, wird im Einzelfall geprüft.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der ÖBB.