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Sanierungsförderung des Bundes für private Wohngebäude

Wer sein Haus thermisch verbessert, kann neben der Wohnbauförderung des Landes auch eine Förderung des Bundes in Anspruch nehmen.

Sanierungsförderung des Bundes

Gefördert werden

  • die Dämmung der Außenwände
  • die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
  • die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren
  • die Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzfläche

Im Ein- und Zweifamilienhaus beträgt die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung 42.000 Euro bzw. 50 % der förderfähigen Kosten. Werden Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verbaut, kann ein weiterer Zuschlag gewährt werden.

Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) beträgt die Förderung bis zu 300,- Euro je m² und erhöht sich auf bis zu 525,- Euro, wenn mit nachwachsenden Rohstoffen gedämmt wird. Der Tausch von Fenstern als Einzelmaßnahme wird mit bis zu 9.000,- Euro gefördert.

Weiters:

  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept
  • in denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann jetzt nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden.
  • Aufhebung der Einschränkung auf einen Förderantrag je Aktionszeitraum
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv macht.
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30.09.2027 verlängert.

Alle weiteren Hinweise zur thermischen Gebäudesanierungen für Privatpersonen finden Sie hier: Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Mehrwohnungshaus.

Alle aktuellen und kürzlich beendeten Bundesförderungen für Privatpersonen finden Sie auf der Website der KPC.