Sanierungsförderung des Bundes für private Wohngebäude
Wer sein Haus thermisch verbessert, kann neben der Wohnbauförderung des Landes auch eine Förderung des Bundes in Anspruch nehmen.
Sanierungsförderung des Bundes
Gefördert werden
- die Dämmung der Außenwände
- die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
- die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren
- die Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzfläche
Im Ein- und Zweifamilienhaus beträgt die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung 42.000 Euro bzw. 50 % der förderfähigen Kosten. Werden Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verbaut, kann ein weiterer Zuschlag gewährt werden.
Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) beträgt die Förderung bis zu 300,- Euro je m² und erhöht sich auf bis zu 525,- Euro, wenn mit nachwachsenden Rohstoffen gedämmt wird. Der Tausch von Fenstern als Einzelmaßnahme wird mit bis zu 9.000,- Euro gefördert.
Weiters:
- Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept
- in denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann jetzt nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden.
- Aufhebung der Einschränkung auf einen Förderantrag je Aktionszeitraum
- Im mehrgeschossigen Wohnbau wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv macht.
- Im mehrgeschossigen Wohnbau wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30.09.2027 verlängert.
Alle weiteren Hinweise zur thermischen Gebäudesanierungen für Privatpersonen finden Sie hier: Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Mehrwohnungshaus.
Alle aktuellen und kürzlich beendeten Bundesförderungen für Privatpersonen finden Sie auf der Website der KPC.