Mobilitäts-Förderungen des Bundes für Privatpersonen
Um einen schnellen Ausstieg aus Benzin und Diesel zu ermöglichen, stellen Bund und Land eine breites Angebot an Förderungen für den Umstieg auf Fahrzeuge mit emissionsfreien bzw. emissionsarmen Antrieben zur Verfügung.
Die Mittel für die Bundesförderung im Bereich E-Mobilität für Privatpersonen sind derzeit ausgeschöpft. Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2025 unter der Voraussetzung einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Wer mit erneuerbarem Strom statt mit fossilen Treibstoffen von A nach B gelangt, wird dabei vom Bund unterstützt (Achtung: Förderquote max. 50%, bei E-Mobilität und E-Laden ist der Nachweis vom Bezug von Ökostrom zu erbringen):
- E-Auto: 5.000,- Euro Förderung (2.000,- davon als Importeursanteil) für die Anschaffung von batterieelektrischen PKWs.
- E-Leichtfahrzeuge: 1.300,- Euro Förderung
- E-Zweiräder: Für E-Motorräder und Mopeds gibt’s je nach Fahrzeugklasse Förderungen bis zu 2.300,- Euro (500,- Euro davon als Importeursanteil)
- E-Ladeinfrastruktur:
- Kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder kommunikationsfähiges intelligentes 3-phasiges Ladekabel 600,- Euro Förderung
- Intelligente kommunikationsfähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage 900,- Euro Förderung
- Intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage 1.800,- Förderung
Das Budget der Bundesförderungen für Fahrräder und Fahrradinfrastruktur 2024 ist laut Förderstelle ausgeschöpft. Bitte informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand, bevor Sie fix mit einer Förderung rechnen: www.umweltfoerderung.at
Die Antragstellung beim Bund erfolgt direkt auf www.umweltfoerderung.at. Nach der Online-Registrierung (1. Schritt) werden Fördermittel reserviert, die innerhalb von 36 Wochen abgerufen werden müssen (2. Schritt). Dafür muss das Fahrzeug zugelassen sein und neben anderen Unterlagen der Nachweis über den Bezug von 100 % Ökostrom vorliegen.
Die Anschaffung von „klassischen“ E-Bikes durch Privatpersonen wird nicht mehr gefördert. Privatpersonen können jedoch indirekt im Rahmen der Jobrad-Aktion von betrieblichen E-Bike-Förderungen profitieren.