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Handwerkerbonus

Der Bund fördert die Beauftragung von Handwerkerinnen und Handwerkern mit bis zu 2.000,- Euro.

Wer ein Fachunternehmen damit beauftragt, ein Handwerk auszuführen, bekommt vom Bund eine Förderung. Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis maximal 10.000,- Euro (reine Arbeitskosten, kein Material) und gilt rückwirkend ab 1. März 2024 und kann bis 28. Februar 2025 (Leistungszeitraum darf nicht nach dem 31. 12. 2024 liegen) beantragt werden.

Achtung: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesförderungen ist die Kombination mit anderen Förderungen (Wohnbauförderung, Gemeindeförderungen) prinzipiell nicht zulässig.

 Mehr Informationen erhalten Sie unter https://handwerkerbonus.gv.at/ 

Einen kleinen Einblick darüber, was es mit dem Handwerker-Bonus auf sich hat erhalten Sie auch im folgenden Video: