Bitte um Rückruf

Handwerkerbonus

Der Bund fördert die Beauftragung von Handwerkerinnen und Handwerkern mit bis zu 2.000,- Euro.

Wer ein Fachunternehmen damit beauftragt, ein Handwerk auszuführen, bekommt vom Bund eine Förderung. Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis maximal 10.000,- Euro (reine Arbeitskosten, kein Material) und gilt rückwirkend ab 1. März 2024.

Achtung: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesförderungen ist die Kombination mit anderen Förderungen (Wohnbauförderung, Gemeindeförderungen) nicht zulässig.

 https://handwerkerbonus.gv.at/