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Förderung Komfortlüftungsanlagen

Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen die Sie in Vorarlberg für den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten können.

Eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird auch Komfortlüftung genannt, da sie den Bewohnern eine hohe Luftqualität garantiert, ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen. Ist die Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet, werden 70%-85% der Wärme aus der Abluft an die Zuluft übergeben. Somit reduzieren sich die Lüftungswärmeverluste deutlich.

Derzeit gibt es für Lüftungsanlagen in Vorarlberg folgende Förderungen:

  • Energieförderung vom Land Vorarlberg

Energieförderung Land Vorarlberg

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. Voraussetzungen sind

  • Die luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme muss gemäß EN 13141-7 weniger als 0,40 Wh/m³ betragen.
  • Das Temperaturverhältnis nach EN 13141-7 bzw. 13141-8 muss fortluftseitig > 70 % oder zuluftseitig > 80 % betragen. Bei Modulgeräten ohne Einzelprüfung muss die berechnete Rückwärmezahl (zuluftseitig) > 85 % betragen.
  • Die Luftmengen sind laut ÖNORM B 8110-5:2019-3 Tabelle 6 an den Bedarf anzupassen.
  • Kompaktgeräte die diese Voraussetzungen erfüllen sind unter www.vorarlberg.at/energiefoerderungen gelistet. Für Modulgeräte sind die entsprechenden Prüfzeugnisse vorzulegen.
  • Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.

Förderhöhen

Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.
Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung € 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 400

Die Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes.

Sonderfall: Lüftungsanlagen im Neubau mit Baueingabe vor dem 31.12.2021

Die Förderung für Neubauten mit Baueingabe bis spätestens 31.12.2021 erfolgt nach der Energieförderungsrichtlinie 2020, wobei die Inbetriebnahme und Antragstellung bis 31.12.2023 erfolgen muss.
Download der Energieförderrichtlinie 2020 hier:

Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung
Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung (Baurecht) € 1.500 pro Gebäude € 750
pro Wohnung € 400
Bonusstufe 1
(HWB <= 30)
€ 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 600
Bonusstufe 2
(HWB <= 24)
€ 3.500 pro Gebäude € 1.750
pro Wohnung € 800

Förderkriterien

An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:

  • Im Neubau ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle n50 ist mittels eines Differenzdruckmessverfahrens (Blower Door Test) nachzuweisen und beträgt nach ÖNORM EN 13829 (Verfahren A) maximal 1,0 h-1 im Neubau.
  • Die luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme muss gemäß EN 13141-7 kleiner 0,40 Wh/m3 betragen.
  • Das Temperaturverhältnis nach EN 13141-7 bzw. 13141-8 muss fortluftseitig mindestens 70 % oder zuluftseitig mindestens 80% betragen.
    Bei Modulgeräten ohne Einzelprüfung muss die berechnete Rückwärmezahl (zuluftseitig) mindestens 85 % betragen.
  • Die Luftmengen sind laut ÖNORM H 6038 an den Bedarf anzupassen.
  • Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.