Begrünung von mehrgeschossigen Wohngebäuden
Der Bund fördert im Zuge des "Sanierungsscheck 2023/2024" die Begrünung von Wohngebäuden in Ortszentren und die Entsiegelung von Parkflächen.
Im Rahmen des bundesweiten Sanierungsbonus für Private (2023/2024) werden auf oder an mehrgeschossigen Wohngebäuden in Ortszentren Dach- und Fassadenbegrünungen, sowie die Entsiegelung von KFZ –Stellflächen gefördert.
Gefördert werden
- ·Dachbegrünungen: 25,- Euro pro m² Begrünung
- Fassadenbegrünungen: 200,- Euro pro m² bei wandgebundener Begrünung oder 100,- Euro pro m² bei bodengebundener Begrünung
- ·Entsiegelung KFZ-Stellplatz (nur in Kombination mit einer Begrünung): 100,- Euro pro entsiegeltem Stellplatz
Die Förderung ist mit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten für die Begrünung/Entsiegelung begrenzt. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zur Gebäudebegrünung beträgt 50.000,- Euro.
Gefördert werden die Maßnahmen sowohl gemeinsam im Zuge einer umfassenden thermischen Sanierung nach „klimaaktiv Standard“ oder „guter Standard“, als auch als Einzelmaßnahme, wenn das Gebäude bereits einem dieser Standards entspricht.
Für die eingereichten Maßnahmen ist zu prüfen, ob eine Kombination mit Photovoltaik bzw. Solarthermie im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünung möglich ist.
Zentral wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Leistungen bestellt oder Aufträge erteilt werden (ausgenommen sind Planungsleistungen).
Alle Details finden Sie auf der Infoseite zum Sanierungsbonus für mehrgeschossige Wohngebäude.