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Nüziders - Baumpflanzungen

Gefördert wird die Pflanzung von heimischen, hochstämmigen Bäumen im Siedlungsgebiet der Gemeinde Nüziders für Privathaushalte mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal jedoch in Höhe von 200,00 Euro pro Baum.

Folgende Baumarten sind förderfähig:

  • Berghorn, Spitzahorn, Feldahorn, Holz-Apfel, Hänge-Birke, Wildbirne, Rotbuche, Hainbuche, Stieleiche, Schwarzerle, Grauerle, Traubenkirsche, Vogelkirsche, Winterlinde, Sommerlinde, Mehlbeere, Silberpappel, Schwarzpappel, Zitterpappel, Bergulme, Vogelbeere, Silberweide, Salweide, Waldkiefer
  • Apfel, Birne, Süßkirsche, Nuss, Edelkastanie, Quitte, Pfirsich, Aprikose

Förderausmaß


Die Anschaffungskosten (Materialkosten) werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal jedoch in Höhe von 200,00 Euro pro Baum gefördert. Pro Haushalt und Jahr werden maximal zwei Baumpflanzungen gefördert.


Technische Bestimmungen und Abwicklung

  1. Der Baum muss bei einem Vorarlberger Fachbetrieb erworben werden.
  2. Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 14 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter (gemessen in einem Meter Höhe über der Wurzelverzweigung).
  3. Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel). Die Standortverhältnisse sowie Anwuchspflege sind auf die jeweilige Baumart abgestimmt.
  4. Dem schriftlichen Förderantrag sind die Rechnung (inkl. Nachweis über Baumart und Stammumfang) samt Zahlungsbeleg und der Nachweis der Pflanzung (aussagekräftiges Foto) beizulegen.