Nüziders - Baumpflanzungen
Gefördert wird die Pflanzung von heimischen, hochstämmigen Bäumen im Siedlungsgebiet der Gemeinde Nüziders für Privathaushalte mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal jedoch in Höhe von 200,00 Euro pro Baum.
Folgende Baumarten sind förderfähig:
- Berghorn, Spitzahorn, Feldahorn, Holz-Apfel, Hänge-Birke, Wildbirne, Rotbuche, Hainbuche, Stieleiche, Schwarzerle, Grauerle, Traubenkirsche, Vogelkirsche, Winterlinde, Sommerlinde, Mehlbeere, Silberpappel, Schwarzpappel, Zitterpappel, Bergulme, Vogelbeere, Silberweide, Salweide, Waldkiefer
- Apfel, Birne, Süßkirsche, Nuss, Edelkastanie, Quitte, Pfirsich, Aprikose
Förderausmaß
Die Anschaffungskosten (Materialkosten) werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal jedoch in Höhe von 200,00 Euro pro Baum gefördert. Pro Haushalt und Jahr werden maximal zwei Baumpflanzungen gefördert.
Technische Bestimmungen und Abwicklung
- Der Baum muss bei einem Vorarlberger Fachbetrieb erworben werden.
- Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 14 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter (gemessen in einem Meter Höhe über der Wurzelverzweigung).
- Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel). Die Standortverhältnisse sowie Anwuchspflege sind auf die jeweilige Baumart abgestimmt.
- Dem schriftlichen Förderantrag sind die Rechnung (inkl. Nachweis über Baumart und Stammumfang) samt Zahlungsbeleg und der Nachweis der Pflanzung (aussagekräftiges Foto) beizulegen.