Lustenau - Förderung Dachbegrünung
Die Gemeinde fördert die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen (extensive oder intensive Dachbegrünung).
Voraussetzungen
- Gefördert werden Dachbegrünungen von Gebäuden in Lustenau.
- Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
- Die begrünte Fläche muss mindestens 50 m² und die Substrathöhe mindestens 8 cm betragen.
- Die Förderung ist schriftlich bei der Marktgemeinde Lustenau samt den erforderlichen Bestätigungen zu beantragen.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Mehr Infos zur Förderung finden Sie hier
Kontakt
Rudi Alge
05577 8181-5201
rudi.alge@lustenau.at