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Kommunalgebäudeausweis - KGA

Gemeinden können bis zu 20 Prozent mehr Bedarfszuweisungsmittel bei Neubau und Sanierung von kommunalen Gebäuden erhalten, wenn diese energetisch und ökologisch ausgeführt werden. Bei Spitzenprojekten wird die Baukostenförderobergrenze erhöht.

Caroline Begle

Der KGA wird zurzeit für alle bedarfszuweisungsrelevanten Gebäudetypen wie Gemeindeamtsgebäude, Pflichtschulen inkl. Mehrzweck- und Turnhallen, Kultursälen und Pflegeheimen sowie zusätzlich Kindergärten und Feuerwehren angewandt.

Der KGA wird zur Zeit für alle bedarfszuweisungsrelevanten Gebäudetypen wie Gemeindeamtsgebäude, Pflichtschulen inkl. Mehrzweck- und Turnhallen, Kultursälen und Pflegeheimen sowie zusätzlich Kindergärten angewandt. Es gibt einen Kriterienkatalog für Neubau und einen für Generalsanierungen. Bauteilsanierungen und Teilsanierungen werden nicht berücksichtigt.

Entstehung des KGA

Die Gebäuderichtlinie 2010/31/EU fordert als Standard für alle neuen, öffentlichen Gebäude in EU- Staaten ab dem Jahr 2019 „fast Nullenergiehäuser, deren sehr geringer Energiebedarf zu weit überwiegenden Teilen aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird.“
Der Wunsch von Land und Gemeindeverband war es Anreize zu schaffen, die verbindlichen Anforderungen der EU durch ein Fördersystem, ähnlich der Wohnbauförderung, schrittweise umzusetzen. Herausragende Beispiele engagierter Gemeinden gibt es im Land seit über 20 Jahren und im Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“ kann man die breite Markteinführung effizienter und ökologischer Gebäude an über 140 in Vorarlberg begleiteten Projekten ablesen.

Kriterien im KGA

Im Kommunalgebäudeausweis gibt es 22 unterschiedlich gewichtete Kriterien in 4 Bewertungskategorien. Die Grundstrukturen von Neubau und Generalsanierung sind identisch.

Punkte im Fördersystem

Ab 600 Punkten gibt es 1 % mehr Bedarfszuweisung, alle weiteren 50 Punkte gibt es ein halbes Prozent mehr, bis bei 950 Bewertungspunkten 4,5 % zusätzliche Bedarfszuweisung erreicht werden.

Anhebung der Baukostenobergrenze

Zusätzlich wurde die Baukostenförderobergrenze für Gebäude mit hoher Bewertungspunkteanzahl angehoben. Energieeffiziente und ökologische Gebäude verursachen in der Bauphase höhere Investitionskosten. Auf ihre Lebenszeit betrachtet, sind sie jedoch auf Grund geringerer Energiekosten und Wartungskosten oft günstiger. Ab 600 Punkten kann die bisherige Baukostenobergrenze deswegen um 3 % überschritten werden. Mit jeden weiteren 50 Bewertungspunkten steigt die Bemessungsgrenze um ein weiteres Prozent bis bei 950 Punkten 10% höhere Baukosten bewilligt werden.

Berechnung am Beispiel einer typischen Gemeinde

Eine Gemeinde mit 780 Einwohnern möchte ihre Schule sanieren. Ihre Finanzkraft liegt bei 92 % des Landesdurchschnittes. Die förderbare Kubatur beträgt 5.500m3 Bruttorauminhalt. Die Gemeinde erhält für ihre vorbildliche Sanierungsmaßnahme 910 Bewertungspunkte im KGA.

Ermittlung Fördersatz:

Grundfördersatz 18 %
Zuschlag Gemeindegröße 8 %
Zuschlag Finanzkraft 4 %
Zuschlag KGA 4 %
ergibt aktuellen Fördersatz 34 %

Baukostenobergrenze:

5.500 m3 = 547 €/m3
+9% (bei 910 KGA-Punkten) = 49 €/m3
neue Obergrenze = 596 €/m3
596€ x 5.500m3 =3.278.000 €

Die Gemeinde erhält also 2 % mehr auf einen höheren Sockelbetrag. In diesem Beispiel erhöht sich die Bedarfszuweisung im Vergleich zur alten Regelung um 151.800 €. Würde die gleiche Gemeinde im KGA nur 590 Bewertungspunkte erreichen, bekäme sie 211.970 € weniger Bedarfszuweisung, als bei 910 Punkten. 

Der Anreiz energieeffizient und ökologisch zu bauen, ist also deutlich gegeben. In der langfristigen Betrachtung muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass eine höhere Investition bezuschusst wird, die Unterhaltskosten von den Gemeinden aber alleine getragen werden.

Alle Informationen zum Kommunalgebäudeausweis und den Bedarfszuweisungsrichtlinien finden Sie auf www.gemeindeverband.at