Beratung und Begleitung

Gemeinden, Vereine, konf. Einrichtungen, Institutionen, gew. Landwirte

Die hier beschriebenen Beratungen und Förderungen für Betriebe stehen zusätzlich auch diesen Gruppen zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Behandlung der Ust.

Bei Energie-, Mobilitäts- und Umweltförderungen ist Österreich in zwei Lager geteilt: Privatpersonen und „die Anderen“. Diese Trennung gilt sowohl bei Investitionsförderungen als auch bei den dazu gehörenden Beratungen.

Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Institutionen, gewerbliche Landwirte haben Anspruch auf die geförderten Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen.

Alle hier beschriebenen Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen stehen auch Gemeinden, Vereinen, konfessionellen Einrichtungen, Institutionen und gewerblichen Landwirten zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Umsatzsteuer, die nicht gefördert wird: die Förderhöhe wird vom Nettobetrag berechnet.

Beispielsrechnung für einen Verein, der die Umsatzsteuer nicht zurückholen kann:

8h Energiecheck a € 80 = € 640,-
+ 20% USt € 128,-
Gesamt zu bezahlen € 768,-
Förderung 50% von € 640 € 320,-