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Was ist ein Passivhaus

Energieeffizienz hat Vorrang. Der Heizwärmebedarf (HWB) eines Passivhauses darf 15 kWh/(m<sup>2</sup>a) nach PHPP nicht überschreiten.

Qualitätsgesichert geplant und ausgeführt verbrauchen Passivhäuser in der Praxis tatsächlich 80 bis 90% weniger für sämtliche Energiedienstleistungen (wohltemperierte Räume im Winter wie im Sommer, warmes Wasser, Stromanwendungen für Haustechnik und Haushalt) als der Gebäudebestand und deutlich weniger als das Gesetz fordert

Energieeffizienz hat Vorrang

Der Heizwärmebedarf (ermittelt mit dem Passivhaus-Projektierungspaket PHPP) eines Passivhauses darf 15 kWh/(m2a) nicht überschreiten. Das gilt auch weiterhin. Anstelle des Primärenergiebedarfs (PE) tritt mit der Einführung der neuen Klassen aber der Gesamtbedarf „Erneuerbarer Primärenergie“ (PER / Primary Energy Renewable). Bei einem Passivhaus Classic liegt dieser Wert bei maximal 60 kWh/(m2a). Ein Passivhaus Plus ist effizienter: Es darf nicht mehr als 45 kWh/(m2a) erneuerbare Primärenergie benötigen. Zudem muss es – bezogen auf die überbaute Fläche – mindestens 60 kWh/(m2a) Energie erzeugen. Beim Passivhaus Premium ist der Energiebedarf sogar auf 30 kWh/(m2a) begrenzt, die Energieerzeugung muss mindestens 120 kWh/(m2a) betragen. In engen Grenzen kann dabei Erzeugung durch Bedarf substituiert werden und umgekehrt. Dies ist aufgrund der Besonderheiten des neuen PER-Bewertungssystems korrekt möglich.

Das bisherige Passivhaus Bewertungsschema bleibt parallel bestehen:

≤ 120 kWh Primärenergie (PE = nicht erneuerbare Primärenergie) pro m2 Wohnnutzfläche und pro Jahr ist der Grenzwert für sämtliche Energieanwendungen seit Errichtung des ersten Passivhauses im Jahr 1990. Alle anderen bisherigen Zertifizierungskriterien bleiben bis auf weiteres noch aufrecht:
≤ 15 kWh/(m2a)Heizwärmebedarf oder
≤ 10 W/m2 Heizlast
n50 ≤ 0,6 h-1 für den Luftwechsel-Drucktest

Die Zertifizierungskriterien im Detail:

https://www.passiv.de/downloads/03_zertifizierungskriterien_wohngebaeude_de.pdf

Grenzen des Passivhausstandard:

Der Passivhausstandard berücksichtigt bewusst derzeit die verbaute Energie (graue Energie) nicht. Als Grund dafür nennt das Passivhaus-Institut die unsichere Datenlage einerseits und die sehr unterschiedlichen Angaben zur Nutzungsdauer der einzelnen Bauteile. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass die Nutzungsdauer eine Stiege aus Naturstein im Gründerzeithaus de facto mehr als 100 Jahre ist, aber laut Bauteil-Lebensdauerkatalogen mit deutlich kürzeren Zeitangaben versehen ist. Die verbaute Energie betrachtet als Systemgrenze das Fabrikstor. Der Transport und Errichtungsaufwand bleibt unberücksichtigt.
Der Passivhausstandard ist nicht immer und überall möglich. Aber ein qualitätsgesichertes Energiesparhaus ein Mindeststandard. Der Energiesparhaus-Standard eignet sich für Neubauten, die aus verschiedenen Gründen die Passivhaus-Kriterien nicht ganz erreichen.

Energiesparhaus-Standard:

≤ 30 kWh/(m2a) Heizwärmebedarf
≤ 30 kWh/(m2a) Heizwärmebedarf
Kühl- und Entfeuchtungsbedarf: Passivhausanforderungen +15 kWh/(m2a)
n50 ≤ 1,0 h-1 für den Luftwechsel-Drucktest
≤ 15 kWh/(m2a) PER-Bedarf

Detaillierte Informationen finden Sie hier unter 2.3 auf Seite 10.

Der Nutzen des Passivhausstandards für die Bewohner/Nutzer

  • Behaglichkeit durch die hohen Oberflächentemperaturen aufgrund des Wärmeschutzes der Gebäudehülle.
  • Bautenschutz (Schutz vor Schimmel und Durchfeuchtung der Bauteile) durch die hohen Oberflächentemperaturen, die Wärmebrückenfreiheit und die Luftdichtheit.
  • Verringerter technischer Aufwand für die Haustechnik. Die Heizkörper können an der Innenwand, über der Zimmertüre platziert werden. Dadurch sinkt der Installationsaufwand. Im Wohnbau kann bei entsprechenden
  • Randbedingungen sogar ohne Komfortverzicht auf ein separates Wärmeabgabesystem verzichtet werden. Die Beheizung erfolgt in diesem Fall gemeinsam mit der Frischluftzufuhr.
  • Geringe Heizkosten auch bei steigenden Energiepreisen. Die Heizkosten einer Wohneinheit im qualitätsgesicherten Passivhausstandard sind geringer als die ausbezahlten Heizkostenzuschüsse für eine finanziell bedürftige BewohnerIn.
  • Krisensicherheit. Wenn das Heizsystem, aus welchen Gründen auch immer, ausfällt kühlt das Gebäude nur sehr langsam und auf immer noch erträgliche Raumtemperaturen aus.