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Lustenau - Förderung Dachbegrünung

Die Gemeinde fördert die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen (extensive oder intensive Dachbegrünung).

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Dachbegrünungen von Gebäuden in Lustenau.
  • Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
  • Die begrünte Fläche muss mindestens 50 m² und die Substrathöhe mindestens 8 cm betragen.
  • Die Förderung ist schriftlich bei der Marktgemeinde Lustenau samt den erforderlichen Bestätigungen zu beantragen.
  • Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen. 

Mehr Infos zur Förderung finden Sie hier

Kontakt

Rudi Alge
05577 8181-5201
rudi.alge@lustenau.at