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Förderung Holzheizungen

Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen die Sie in Vorarlberg für den Einbau einer Holzheizung erhalten können.

Holzheizungen, auch Biomasseheizung genannt, werden mit Pellets, Stückholz oder Hackschnitzel beschickt. Holz ist ein nachwachsender Brennstoff. Bei der Verbrennung wird zwar CO2 freigesetzt, dieses wird jedoch während der Wachstumsphase wieder im Holz gebunden. Somit ist eine Holzheizung nahezu CO2-neutral. Mit der Installation einer Holzheizung schützen Sie nicht nur die Umwelt, sondern Sie stärken auch die regionale Wirtschaft. Derzeit gibt es für Holzheizungen in Vorarlberg folgende Förderungen:

Energieförderung Land Vorarlberg

Holzheizungen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. Hier sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt. Unterschieden werden folgende Systeme:

  • Automatische Hackgut- und Pelletsheizungen
  • Stückholzheizungen mit Pufferspeicher
  • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
  • Hausanschluss an Nahwärmenetz

Förderhöhen für Bestandgebäude

Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

Holzheizungen,
Hausanschluss an Nahwärmesysteme
und Elektrisch betriebene
Heizungswärmepumpen
Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung € 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 400
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme
(Öl-, Gas- und Elektrodirektheizungen)
€ 2.000 pro Gebäude € 4.000

Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen

Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.

Förderkriterien

An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:

  • Heizungsumwälzpumpen müssen die Effizienzklasse A aufweisen.
  • Die Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein.
  • Bei Stückholzheizungen, Pellets- und Hackgutheizanlagen sind die Emissionsgrenzwerte gemäß UZ-37 einzuhalten. Das gilt als erfüllt, sobald der Heizkessel in der Datenbank "www.vorarlberg.at/energiefoerderungen" gelistet ist.
  • Bei Kachelöfen und Kaminöfen muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens 85% sein.
  • Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden. Die aktuellen Förderrichtlinien und die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Landes.

Biomasseförderung des Bundes

Der Bund fördert Biomasseheizungen, wenn eine Öl-, Gas- oder Stromdirektheizung ersetzt wird oder wenn eine alte Holzheizung erneuert wird. Die Details finden Sie per Klick auf die rot markierten Links.

Biomasseförderung der Gemeinde

Viele Gemeinden fördern zusätzlich zur Landesförderung die Installation Holzheizungen. Die Förderhöhe und die Bedingungen sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Details erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder hier.

Förderung im Neubau nur noch bei Baueingabe vor dem 31.12.2021

Die Förderung für Holzheizungen im Neubau läuft aus. Gefördert werden nur noch Projekte, deren Baueingabe vor dem 31.12.2021 erfolgt ist. Gefördert wird dann nach der Energieförderungsrichtlinie 2020, wobei die Inbetriebnahme und die Antragstellung bis zum 31. 12. 2023 erfolgen muss. Download der Energieförderrichtlinie 2020 hier

Holzheizungen,
Hausanschluss an Nahwärmesysteme
und Elektrisch betriebene
Heizungswärmepumpen
Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung (Baurecht) € 1.500 pro Gebäude € 750
pro Wohnung € 400
Bonusstufe 1 (HWB <= 30) € 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 600
Bonusstufe 2 (HWB <= 24) € 3.500 pro Gebäude € 1.750
pro Wohnung € 800