Wärmepumpen (Landesförderung)
Das Land Vorarlberg fördert den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Die wichtigsten Infos finden Sie hier.
Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden im Rahmen der Energieförderung. Unterschieden werden folgende Systeme:
- Sole/Wasser (Erdsonden-, Energiepfahl-, Erdkollektoranlagen),
- Wasser/Wasser (Grundwasseranlagen),
- Luft/Wasser (Luftwärmepumpen) und
- Wärmepumpen mit der Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Förderhöhen für Bestandsgebäude
Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Förderung | Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohnungen) | Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohnungen) |
---|---|---|
Basisförderung | 2.000,- | 1.000,- je Gebäude plus 400,- je Wohnung |
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme | 2.000,- | 4.000,- |
Achtung bei Luftwärmepumpen:
Die Fördersumme wird um 50 % reduziert.
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen:
Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.
Förderkriterien
An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:
- Anlagen, die die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen, sind hier gelistet: https://vorarlberg.at/-/energiefoerderungsrichtlinie
- Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein
- Luftwärmepumpen müssen einen Schallleistungspegel von unter 55 dB aufweisen (max. 60, wenn mit Schallschutzhaube versehen oder bei Innenaufstellung)
- Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.
Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden. Alle Details zur Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf der Landes-Website im Bereich Energieförderung.
Fragen zu allen Förderungen beantworten unsere Förderprofis am Energietelefon. Sie erreichen sie unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.