Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg 2024
Die Sanierung eines Bestandsgebäudes eröffnet Möglichkeiten, kostengünstigen und zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen. Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Wohnbauförderung thermische Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden.
Das Land fördert im Rahmen der Sanierungsförderung mit pauschalen Sockelbeträgen, die durch Boni für verschiedene Maßnahmen "aufgefettet" werden können. Basis für die Sockelförderung ist die (thermisch relevante) Fläche der sanierten Bauteile - also Quadratmeter Wand, Fenster oder Decke. Die Boni werden als Pauschalbeträge je Quadratmeter Wohnnutzfläche des sanierten Objekts aufsummiert.
Die Förderung wird wahlweise als zinsgünstiges Darlehen oder als Barzuschuss in Höhe von 40% des möglichen Darlehensbetrags gewährt. Beim Darlehen kann zwischen einer 20jährigen und einer 35jährigen Laufzeit gewählt werden, wobei in beiden Fällen die ersten zehn Jahre zinsfrei sind.
Bestandserweiterungen zu Wohnzwecken im Zuge einer Sanierung (also Zu- oder Anbauten) können im Rahmen der Sanierungsförderung abgewickelt werden (und nicht mehr über die Neubauförderung). Das schafft eine sehr gute Fördersituation für Zubauten an Bestandsgebäude.
1. Die Basisförderung
Wer an seinem Wohnhaus Bauteile wie Außenwände, Decken, Fenster thermisch verbessert, kommt in den Genuss der Basisförderung. Neben dem Erfüllen persönlicher Förderkriterien (Einkommen, Wohnsitz etc.) ist der Einhalt von energetischen Mindestkriterien erforderlich, die geringfügig strenger sind, als das Baugesetz vorschreibt. Die Basisförderung wird auf die Bonusstufe angehoben, wenn die Sanierung besonders energieeffizient ausfällt. Ökologische Mindestanforderungen sind bei der Materialwahl einzuhalten, andernfalls werden die Kosten für die nicht entsprechenden Baustoffe, Materialien und Elemente nicht als Sanierungskosten anerkannt.
Zur Liste der förderbaren Sanierungsmaßnahmen zählen thermische Sanierungen wie Dachsanierungen und Außenwände aber auch Balkonsanierungen, Neuerschließungen durch Treppenhäuser, Kaminsanierungen und die Behebung von Wärmebrücken, die nicht im Energieausweis abgebildet werden. Im Rahmen neuer Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallationen können Fußböden, Bad- und WC-Verfliesungen sowie Innentüren abgerechnet werden*. Planungs- und Beratungshonorare wie Haustechnikplanung oder Bauleitung sind ebenfalls anrechenbar.
Für die Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser wird unabhängig von der energetischen Qualität der Sanierung ein Förderdarlehen oder alternativ ein Einmalzuschuss gewährt.
2. Die Boni
Der Förderungskredit aus der Basisförderung kann durch verschiedene Boni aufgestockt werden.
- Gesamtsanierungs- oder Nachverdichtungsbonus: Wenn gleichzeitig drei oder mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden oder es sich um eine Nachverdichtung oder Umnutzung handelt, wird die Förderhöhe erhöht.
- Wird wenig graue Energie verbaut (Nachweis über Oekoindex OI-S-Wert), erhöht sich der Gesamtsanierungs- oder Nachverdichtungsbonus um den Materialressourcenbonus.
- Wird ein gekauftes oder geerbtes Haus innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Erbschaft saniert, wird ein Revitalisierungsbonus gewährt.
- Ein HWB-Bonus wird für thermische Verbesserungen des Gebäudes gewährt, die zu einem Heizwärmebedarf führen, der die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich unterschreitet.
- Liegen die CO2-Emissionen des Gebäudes bei maximal 12 kg je Quadratmeter und Jahr, wird für thermische Sanierungsmaßnahmen ein CO2-Bonus gewährt.
- Ein Einkommensbonus erhöht die Fördersumme für Bauleute mit geringeren Einkommen.
Die aktuellen Richtlinien und Formulare finden Sie auf der Website des Landes. Hier finden Sie auch den Förderrechnes des Landes zur Berechnung der Förderhöhe.
Die Sanierungsförderung des Bundes
Der Bund fördert die Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/2024 mit großzügigen Zuschüssen. Die Details finden Sie hier.
Die Förderprofis am Energietelefon stehen Ihnen für Förderfragen unter 05572 31 202-112 von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12 Uhr zur Verfügung.
*Im Rahmen neuer Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallationen für das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung können Fußböden, Bad- und WC-Verfliesungen sowie Innentüren abgerechnet werden. Die Komfortanhebung einzelner Räume ist mit Ausnahme des behinderungs- bzw. krankheitsbedingten barrierefreien Umbaus von Sanitärräumen nicht Fördergegenstand der Wohnhaussanierung.