Förderung thermische Solaranlage
Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen die Sie in Vorarlberg für die Errichtung einer thermischen Solaranlage erhalten können. Thermische Solaranlagen können einen Großteil Ihrer Warmwassererzeugung abdecken oder unterstützen Ihre Heizung. Der Wirkungsgrad einer thermischen Solaranlage liegt bei über 80%.
Derzeit gibt es für thermische Solaranlagen in Vorarlberg folgende Förderungen:
- Energieförderung vom Land Vorarlberg
- Solarbonus des Bundes
- Solaranlagenförderung der Gemeinden
Energieförderung Land Vorarlberg
Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert.Unterschieden werden folgende Ausführungen der Solaranlagen:
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit einem Deckungsanteil von mindestens 60 %
- Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30 %
- Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsgrad Gesamt von mindestens 50 %
Wie hoch der Deckungsanteil ist, wird mit einer Simulationsberechnung belegt.
Zusätzlich sind mehrere Kriterien an die technische Ausführung vorgegeben.
- Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.
- Die Leitungen im Außenbereich sind mit mindestens der Rohrnennweite zu dämmen und mit einer geeigneten Ummantelung dauerhaft zu schützen.
- Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.
Der Förderantrag wird binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht - mitunter übernimmt das der Installationsbetrieb.
Im Neubau sind thermische Solaranlagen mit einem solaren Deckungsgrad Warmwasser von 60 % in Kombination mit Gas-Zentralheizungen nicht förderbar.
Wird die thermische Solaranlage mit einem solaren Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30 % ausgeführt, kann eine Förderung gewährt werden.
Förderhöhen für thermische Solaranlagen im Neubau und Bestandbau
Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.
Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Thermische Solaranlagen | Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) | Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen |
Solarer Deckungsgrad Warmwasser von mindestens 60% | € 2.000 | pro Gebäude € 1.000 pro Wohnung € 400 |
Solarer Deckungsgrad Heizung und Warmwasser von mindestens 30% | € 3.000 | pro Gebäude € 1.500 pro Wohnung € 600 |
Solarer Deckungsgrad Heizung und Warmwasser von mindestens 50% | € 4.000 | pro Gebäude € 2.000 pro Wohnung € 800 |
Details zu den Solarförderungen finden Sie auf der Website des Landes.
Wird die Solaranlage im Zuge eines Heizungstausches (fossiles Heizsystem auf ein erneuerbares) angeschafft, gibt's vom Bund einen zusätzlichen Solarbonus in der Höhe von 1.500,- Euro.
Solaranlagenförderung der Gemeinde
Einige Gemeinden fördern zusätzlich zur Landesförderung die Errichtung thermischer Solaranlage. Die Förderhöhe und die Bedingungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Welche Gemeinde die Errichtung von Thermischen Solananlagen fördert, finden Sie hier.