Stallehr - Gemeindeförderung thermische Solaranlagen
Die Gemeinde fördert die Errichtung von thermischen Solaranlagen.
Bei der Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung (ausgenommen Beheizung von Poolanlagen) bzw. zur Heizungsunterstützung werden 10% der Investitionskosten gefördert, maximal jedoch € 1000,-. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 1.000,- gefördert.
Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.