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Rankweil - Gemeindeförderung Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen

Ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 25 % der förderbaren Gesamtkosten, maximal jedoch mit 1.500 Euro gefördert.

Förderausmaß

Bei Beauftragung eines geeigneten Fachunternehmens sind die Kosten für Planung und/oder
Errichtung (inkl. Materialkosten für Pflanzen, ggf. Tröge und Rankhilfen) förderfähig.
Bei Eigenplanung bzw. -errichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.

  1. Die dauerhafte Anlage von Fassadenbegrünungen an bestehenden oder neu errichteten Gebäuden im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil.
  2. Die Begrünung ist fachgerecht zu planen und auszuführen.
  3. Die begrünte Fläche beträgt mindestens 20 Quadratmeter.
  4. Vor der Umsetzung sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Förderrichtlinien der Gemeinde Rankweil
Hier können Sie Ihren Antrag online einbringen.

Kontakt


DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at