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Nüziders Fahrradanhänger und Lastenräder

Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger bzw. Trolley) oder ein Lastenfahrrad gefördert.

Folgende im Vorarlberger Fachhandel gekauften Produkte erhalten einen einmaligen Zuschuss:

  • Kinderanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, höchstens 150,00 Euro
  • Lastenanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, höchstens 150,00 Euro
  • Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad: 200,00 Euro/400,00 Euro
  • Fahrrad-Trolley: 50 Prozent des Kaufpreises, höchstens 100,00 Euro

Technische Bestimmungen und Abwicklung:

  1. Der/die Förderungswerber:in hat zum Zeitpunkt des Kaufes den Hauptwohnsitz in Nüziders.
  2. Der Kauf der Kinder- und Lastenanhänger, der Fahrrad-Trolleys, sowie der (E)- Lastenfahrräder muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service anbietet.
  3. Dem Förderantrag muss die Rechnung samt Zahlungsbestätigung beigelegt werden.
  4. Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
  5. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3 Jahres-Frist möglich.
  6. Sämtliche Fördergegenstände müssen sich im Eigentum des Fördererwerbers:in befinden.
  7. Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet sein, dass sie für die
  8. Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
  9. Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche ausgestattet sein. Diese Transportfläche muss mindestens eine Zuladung von 80 kg aufnehmen können.
  10. Alle geförderten Gegenstände müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

Kontakt:
Wolfgang Ulbricht
+43 5552 / 62 241-83
wolfgang.ulbricht@nueziders.at