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Nüziders - Dachbegrünung ohne/mit PV Anlage

Die tatsächlich begrünte Fläche wird mit 10,00 Euro/m² gefördert. Wird zusätzlich auf die begrünte Fläche eine aufgeständerte PV-Anlage installiert, wird diese mit 10,00 Euro/kWp gefördert.

Förderbare Maßnahmen

  • Die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern, Wohnanlagen, Garagen, Stall- und Firmengebäuden und anderen Anbauten mit einer Mindestgröße von zehn Quadratmeter. Bei Neubauten ab 2024 werden Begrünungen nur für Flächen unter 100 m² gefördert, bei Sanierungen von bestehenden Dachflächen vor 2024 wird die gesamte begrünte Fläche gefördert.
  • Zusätzlich zur Begrünung wird eine darauf errichtete, aufgeständerte PV-Anlage ab 1 kWp gefördert.


Förderausmaß

  • Die tatsächlich begrünte Fläche wird mit 10,00 Euro/m² gefördert.
  • Wird zusätzlich auf die begrünte Fläche eine aufgeständerte PV Anlage installiert, wird diese mit 10,00 Euro/kWp gefördert.
    Die beschriebenen Förderungen sind auf max. 2.400,00 Euro pro Objekt/Baukörper gedeckelt.


Technische Bestimmungen und Abwicklung

  1. Die Begrünung ist fachgerecht zu planen und auszuführen

  2. Die Substrathöhe beträgt mindestens acht Zentimeter.

  3. Dem schriftlichen Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:

    - Kostenaufstellung und Rechnungen samt Zahlungsbeleg.
    - Bei Errichtung durch ein Fachunternehmen: Ausführungsnachweis einschl. Datum der Errichtung sowie Bestätigung der Substrathöhe durch das errichtende Fachunternehmen.
    - Bei Selbsterrichtung: Fotodokumentation (aussagekräftige Fotos über den Zustand vor und nach Errichtung, Nachweis der Substrathöhe)