Lustenau - Lastenfahrräder
Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Voraussetzungen
- Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
- Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und Transportkapzität von mindestens 80 kg verfügen.
- Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
- Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler
- Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber*in und Händler*in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Kontakt
Carina Niedermair
05577 / 8181-5004
carina.niedermair@lustenau.at