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Lustenau - Lastenfahrräder

Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.

Voraussetzungen

  • Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
  • Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und Transportkapzität von mindestens 80 kg verfügen.
  • Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
  • Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler
  • Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber*in und Händler*in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
  • Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen. 

Kontakt


Carina Niedermair
05577 / 8181-5004
carina.niedermair@lustenau.at