Götzis Förderung einer Dachbegrünung
Gefördert wird die Errichtung von Dachbegrünungen bei Neu-, Um- und Zubauten sowie Flachdachsanierungen für Privatpersonen
Vorausetzungen:
- Bei Neubauten beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 12 cm
- bei Sanierungen in Leichtbauweise beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 8 cm
- als Förderwerber können ausschließlich Privatpersonen auftreten
- die begrünte Fläche muss mindestens 10 m² umfassen
- die Höhe der Förderung beträgt 10 €/m² begrünter Dachfläche bis maximal 1.400 €
Der Förderantrag ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten schriftlich bei der Marktgemeinde Götzis (Denise Brecher, denise.brecher@goetzis.at) einzubringen und umfasst:
Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
- Ausführungsnachweis der Errichtung durch ein Fachunternehmen
- Bestätigung der Substrathöhe durch ein Fachunternehmen
- Flächennachweis und nachvollziehbare Flächenberechnung durch ein Fachunternehmen
Oder bei Selbsterrichtung
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
- Fotodokumentation über den Zustand vor und nach Errichtung der Dachbegrünung • Nachweis der Substrathöhe
- Flächennachweis und nachvollziehbare Flächenberechnung
Den Mitarbeitern der Marktgemeinde Götzis ist auf Verlangen Zutritt für eine Besichtigungen zur Überprüfung des Förderungsvorhabens zu gestatten.