Frastanz Fahrradanhänger
Gefördert werden Fahrradanhänger, Trolleys und Lastenfahrräder unter folgenden Vorraussetzungen:
Kriterien für eine Unterstützung:
- Hauptwohnsitz in Frastanz
- (Neu)-Kauf bei einem lokalen Händler aus dem Gebiet der Regio im Walgau
- Anhänger, Lastenfahrrad, etc. muss den gültigen Richtlinien der StvO entsprechen
- Kaufzeitraum ab 1.3.2024
- Fördervolumen gesamt max. € 5.000,–
Kontakt:
Ulrike Veit
+43 / 5522 / 51 534-16
ulrike.veit@frastanz.at
www.frastanz.at