Bregenz - Gemeindeförderung thermische Solaranlagen
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen nach § 2 Abs. 4 wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung gefördert.
- Die Förderhöhe ist für neu errichtete Wohngebäude jedoch mit maximal € 1.500,- je Anlage im Fall reiner Warmwasserbereitung bzw. € 2.000,- je Anlage im Fall einer Heizungsunterstützung begrenzt.
- Für Anlagen auf Nichtwohngebäuden, z. B. auf Gewerbebetrieben oder Vereinsgebäuden wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
Kontakt:
Karin Siemers
+43 / 5574 / 410-1741
umweltschutz@bregenz.at