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Bregenz - Gemeindeförderung thermische Solaranlagen

Die Errichtung von thermischen Solaranlagen nach § 2 Abs. 4 wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung gefördert.

  • Die Förderhöhe ist für neu errichtete Wohngebäude jedoch mit maximal € 1.500,- je Anlage im Fall reiner Warmwasserbereitung bzw. € 2.000,- je Anlage im Fall einer Heizungsunterstützung begrenzt.
  •  Für Anlagen auf Nichtwohngebäuden, z. B. auf Gewerbebetrieben oder Vereinsgebäuden wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.

Kontakt:
Karin Siemers
+43 / 5574 / 410-1741
umweltschutz@bregenz.at