Das ändert sich in der Vorarlberger Wohnbauförderung
Per 1. Juli 2025 werden die Richtlinien zur Wohnbauförderung angepasst. Die wichtigste Änderung: Die zinsgünstigen Darlehen werden mit 100.000,- Euro begrenzt, Direktzuschüsse gibt es keine mehr.
Grund für die Begrenzung der Förderhöhen ist die finanziell angespannte Situation im Landhaus. Die jüngst besonders intensive Nachfrage nach Geld aus der Wohnbauförderung hätte ansonsten zu einer Mehrbelastung des Landeshaushaltes von prognostizierten 80 Millionen Euro bis Jahresende geführt. „Dieser Schritt ist ein notwendiger Beitrag, um die Gewährung einer attraktiven Wohnbauförderung durch zinsgünstige Darlehen des Landes Vorarlberg auch zukünftig sicherstellen zu können", erklärte Landeshauptmann Markus Wallner am 17. Juni.
Wesentliche Änderungen im Neubau
- Basisförderung wieder vom Gebäudetyp abhängig: Für Eigenheime werden künftig eine Basisförderung in der Höhe von 30.000,- Euro, für Doppel- und Reihenhäuser 40.000,- Euro und für Eigentumswohnungen 50.000,- Euro gewährt. Zu-/Ein- und Umbau, Ersatzneubauten und die organisierten Baugruppen in verdichteter Bauweise sowie Wohninitiativen bleiben in der höchsten Förderkategorie.
- Das Förderdarlehen wird mit 100.000,- Euro je Wohnobjekt gedeckelt.
- Die Zinsen werden leicht angehoben, der Einstiegszinssatz für Neubauförderdarlehen bleibt mit 1 % aber immer noch deutlich unter dem Marktzins.
- Die vom Land gewährten Eigenmittelersatzkredite werden mit der geänderten Richtlinie zum 1. Juli auslaufen. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen die Finanzierung eines Wohnobjekts noch bis 15. Juli unter Annahme der bisherigen Förderungsrichtlinien und Einrechnung eines Eigenmittelersatzkredits aufgegleist wird/wurde. Für diese gibt es eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2025.
Das Wichtigste zur Wohnhaussanierung
- In Analogie zum Neubau werden die Fördersätze und Kreditzinsen angepasst und der Förderkredit je Wohnobjekt mit maximal 100.000 Euro festgesetzt.
- Der Barzuschuss in der Sanierungsförderung entfällt. Wie im Neubau wird die Förderung in der Sanierung künftig ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen ausgeschüttet. Ausgenommen sind die Förderungen von Sanierungsberatung, Sanierungsbegleitung und Wohnbauforschung sowie für Härtefälle in Form des Härtezuschusses.
Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2025. Sobald das Land die aktualisierten Richtlinien zur Verfügung stellt, sind Sie hier auf der Website der Wohnbauförderung zu finden.
Unsere Förderprofis in der Energieberatung beantworten Ihre Fragen zur Wohnbauförderung. Sie erreichen sie am Energietelefon unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at
Quelle für diesen Beitrag: https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-68405.html