Gemeinden, Vereine, konf. Einrichtungen, Institutionen, gew. Landwirte
Die hier beschriebenen Beratungen und Förderungen für Betriebe stehen zusätzlich auch diesen Gruppen zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Behandlung der Ust.
Bei Energie-, Mobilitäts- und Umweltförderungen ist Österreich in zwei Lager geteilt: Privatpersonen und „die Anderen“. Diese Trennung gilt sowohl bei Investitionsförderungen als auch bei den dazu gehörenden Beratungen.
Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Institutionen, gewerbliche Landwirte haben Anspruch auf die geförderten Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen.
Alle hier beschriebenen Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen stehen auch Gemeinden, Vereinen, konfessionellen Einrichtungen, Institutionen und gewerblichen Landwirten zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Umsatzsteuer, die nicht gefördert wird: die Förderhöhe wird vom Nettobetrag berechnet.
Beispielsrechnung für einen Verein, der die Umsatzsteuer nicht zurückholen kann:
8h Energiecheck a € 80 = | € 640,- |
+ 20% USt | € 128,- |
Gesamt zu bezahlen | € 768,- |
Förderung 50% von € 640 | € 320,- |