Beratung. Förderung. Stärkung.

Teilnahmebedingungen

Beachten Sie, dass das Fördergeld nur ausbezahlt werden kann, wenn die Teilnahmebedingungen eingehalten werden.

Teilnehmende Unternehmen, Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Landwirte mit LFBIS Nummer stimmen durch Anmeldung zur geförderten Energie-/Mobilitäts-/Umwelt-Beratung den folgenden Teilnahmebedingungen zu.

  1. Es gilt die "Förderungsrichtline zum Vorarlberger Regionalprogramm für betrieblichen Umweltschutz (Impuls3)" in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Durch Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende den Teilnahmebedingungen zu. 
  3. Der Beratungsvertrag kommt direkt zwischen Teilnehmer*in und Berater*in zustande. Das Energieinstitut fungiert als Vermittler der Beratung und kann nicht für Haftungen herangezogen werden.
  4. Energieberater und -beraterinnen sind nach den Regeln des Energieeffizienzgesetzes EEffG registriert. Die Liste kann auf der Webseite der E-Control bei "Veröffentlichungen" eingesehen werden. Fördergeld kann sowohl für Berater*innen welche als „Auditor*in" als auch als "Berater*in" gelistet sind, ausbezahlt werden.
    Im Bereich Umweltzeichen ist eine Listung als Umweltzeichen-Berater:in erforderlich. 
    Ansonsten genügt, dass das Beratungsunternehmen über die gewerberechtlichen Befugnisse verfügt.
  5. Das Fördergeld für die Impuls3 Beratungen wird je zur Hälfte von Land Vorarlberg www.vorarlberg.at und dem Klimafonds www.klimafonds.gv.at zur Verfügung gestellt.
  6. Die Rechnung des Beraters oder der Beraterin ergeht in voller Höhe an die Kund*in. Abschließend erhält die Kund*in das Fördergeld überwiesen. Eine allfällige Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.
  7. Die Auszahlung des Fördergeldes auf das Konto des Kunden wird vom Land Vorarlberg vorgenommen. Voraussetzungen: Vorliegen der Rechnung, der Stundenliste und der Zahlungsbestätigung. Weiters ist der Abschlussbericht oder das erlangen der Zertifizierung vorzulegen.
  8. „Große Unternehmen“ iSd EEffG können für Energieberatungen nicht gefördert werden, Mobilitäts- und Umweltberatungen jedoch schon. Große Unternehmen sind jene die mehr als 249 Vollzeitäquivalente VZÄ Mitarbeitende haben. Weiters werden auch jene Unternehmen als große Unternehmen angesehen, die sowohl mehr als 50 Mio Euro Umsatz als auch eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio Euro haben.
  9. Landwirte, die reguläre Betriebe sind (Vorsteuerabzugsberechtigt), sowie Landwirte die außerhalb der Urproduktion tätig sind, können auf das gesamte Angebot der KMUs zurückgreifen. Pauschalierte Landwirte mit LFBIS die nicht vorsteuerabzugsberechtig sind, können nur um Förderung der PV-Beratung ansuchen. 
  10. Die Beratungen samt Kontaktdaten, inhaltlicher und finanzieller Details werden in einer Datenbank des Bundes dokumentiert. Auf diese Daten haben haben die Fördergeber Land Vorarlberg und der Klimafonds sowie die Abwicklungsstellen KPC und BMK Zugriff.
  11. Der Kunde oder die Kundin nimmt an einer allfälligen Evaluierung der Beratung teil, um die Qualität der Beratung und der Berater*in zu erheben und das Verbesserungspotential sowie die Wirkung der Empfehlungen zu ermitteln.
  12. Umweltberatungen gelten erst bei erfolgter Zertifizierung als abgeschlossen und können erst dann gefördert werden.