Beratung. Förderung. Stärkung.

Erneuerbare Energiegemeinschaften für Betriebe und Gemeinden

Sog. EEGs eröffnen eine neue Methode sich im Bereich des erneuerbaren Stromes (zB. Photovoltaik) zu engagieren.

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) sind eine neue Methode, die erst 2023 in Österreich rechtlich verankert wurde. In einer EEG dürfen die EEG-Mitglieder untereinander Strom handeln. Manche Mitglieder agieren dabei als Stromhersteller und -Verkäufer (zB. mit ihren PV-Anlagen), andere Mitglieder sind Stromverbraucher (also Stromkäufer). Für den Transport dieses Stromes dürfen die EEG-Mitglieder das öffentliche Stromnetz nutzen.

Und den Strompreis in ihrer EEG dürfen die Mitglieder miteinander vereinbaren.

EEG-Mitglieder

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden und Betriebe wollen einen Beitrag zur Energieautonomie leisten. Durch das Erneuerbare Ausbaugesetz ist eine völlig neue Methode namens „Erneuerbare Energiegemeinschaft“ kurz EEG entstanden, dies zu tun.

Starten Sie Ihr Projekt mit einer gründlichen Recherche im Internet auf der Seite https://energiegemeinschaften.gv.at/  Wenn dann noch Fragen offen sind, kann diese Beratung die richtige für Sie sein.

Beratung für KMUs und Gemeinden

KMU-Betriebe und Gemeinden können die geförderte Beratung „EEG Beratung für Betriebe und Gemeinden“ bestellen und sich einen Experten ins Haus holen, um darüber nachzudenken, ob eine funktionierende Konstellation für eine EEG vorliegt.
In der Beratung werden die Möglichkeiten ihrer EEG abgesteckt, das weiteres Vorgehen wird entwickelt und Sie erfahren worauf Sie achten müssen.
Dabei wird das Angebot der EEG-Koordinierungsstelle genutzt: Infomaterial, FAQs, Musterverträge, usw.

Für max. 5 Beratungsstunden. Gedeckelt mit max. Stundensatz von 100 Euro. 
Fördersatz 50%.
Förderung: Maximal 50 Euro pro Beratungsstunde. Maximal 250 Euro pro Beratung.

Jetzt anmelden!

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

  1. Melden Sie sich schnell und unbürokratisch über die Homepage zur Beratung an. Jetzt anmelden! Ihre Bankverbindung wird für die Überweisung des Förderbetrages verwendet.
  2. Ihre Anmeldung wird an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte miteinander ab.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese. Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  5. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung.