Beratung. Förderung. Stärkung.

Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr

Kontaktaufnahme mit der Standortgemeinde zur Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem Weg von und zur Arbeit

Zu möglichen Verbesserungen zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in Firmennähe, die Beseitigung von Gefahrenstellen,  Druckknopfampeln, Abkürzungswege oder Verkehrszeichen. Die Förderung und Attraktivierung des Fußverkehrs steht in engem Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV und des Fahrrades. Mit entsprechenden Verbesserungen kann ein Unternehmen motorisierten Individualverkehr vermeiden, den Parkplatzdruck senken, ebenso Staukosten und Konflikte mit Anrainern oder Standortgemeinde. Nicht zuletzt kann durch kurze und sichere Wegeverbindungen die bewegungsaktive Mobilität der Mitarbeitenden und damit Wohlbefinden und Gesundheit gestärkt werden.

Implementierung

  1. Analysieren: potenzieller Verbesserungen mit ausgewählten Mitarbeitenden
  2. Präsentieren: Vorstellung der Verbesserungen bei Standortgemeinde
  3. Planen: Gemeinsame Planung der Verbesserungen auf Betriebsgelände (Betrieb) und Gemeindegebiet (Gemeinde)
  4. Umsetzen: der ausgearbeiteten Verbesserungen
Kosten Arbeitsaufwand