Das ist das e5-Landesprogramm

Das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) 2025: Zuschüsse für Gemeinden

Das Kommunale Investitionsgesetz 2025 (KIG 2025) unterstützt nachfolgend dem KIP 2023 wieder österreichische Gemeinden bei Investitionen in Infrastruktur, Energieeffizienz und Klimaschutz. Neu ist, dass auch Maßnahmen im Bereich Klimawandelanpassung und Digitalisierung bezuschusst werden.

stock adobe (Angelo Esslinger)

ACHTUNG: Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht beschlossen

Ziele und Umfang

  • Gesamtbudget: Der Bund stellt 500 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2027 bereit
  • Förderquote: Der Bundesanteil an der Kofinanzierung wurde von 50 % auf 80 % erhöht, wodurch der Eigenmittelbedarf der Gemeinden auf nur noch 20 % sinkt.
  • Schwerpunkte:
  • Klimaschutz und Klimawandelanpassung (50 % der Mittel).
  • Ausbau des digitalen Übergangs mit einem Budget von 120 Millionen Euro für vier Jahre.

Förderfähige Projekte

ACHTUNG: Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht beschlossen

  • Klimaschutzmaßnahmen: Energiesparmaßnahmen, Sanierungen, PV-Anlagen...
  • Digitale Infrastruktur: Einrichtung digitaler Anlaufstellen, Förderung der ID-Austria-Nutzung…
  • Infrastrukturprojekte: Kinderbetreuung, Schulen, Fuß- und Radwege, Wasserversorgung…
  • Klimawandelanpassung: Begrünungsmaßnahmen, Entsiegelung…

Beantragung und Fristen

  • Zeitraum für Projekte: Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 begonnen werden.
  • Antragsfrist: Anträge sind bis zum 31. Dezember 2027 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzureichen.
  • Auszahlung: Die Mittel werden gestaffelt ausgezahlt (40 % in 2025, je 30 % in den Folgejahren).
  • Nachweispflicht: Ist bis Ende 2028 zu erbringen.

Die Einreichung erfolgt  bei der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)