Erneuerbare Energiegemeinschaften für Betriebe und Gemeinden
Sog. EEGs eröffnen eine neue Methode sich im Bereich des erneuerbaren Stromes (zB. Photovoltaik) zu engagieren.
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) sind eine neue Methode, die erst 2023 in Österreich rechtlich verankert wurde. In einer EEG dürfen die EEG-Mitglieder untereinander Strom handeln. Manche Mitglieder agieren dabei als Stromhersteller (zB. mit ihren PV-Anlagen), ander als Stromverbraucher. Dabei dürfen die EEG-Teilnehmer den Strompreis untereinander vereinbaren. Das besondere: Für den Transport dieses Stromes dürfen die EEG-Mitglieder das öffentliche Stromnetz nutzen.
Vorinformationen einholen
Ihre gründliche Recherche beginnt im Internet auf der Seite https://energiegemeinschaften.gv.at/ Lesen sie sich die Seite gut durch, um genau zu verstehen, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber geschaffen hat.
Start-Beratung EEG für Betriebe und Gemeinden
Beginnen Sie mit der „Start-Beratung EEG für Betriebe und Gemeinden“. Diese Beratung unterstützt Sie dabei gemeinsam mit einem Experten abzuklären, ob eine funktionierende Konstellation für eine EEG vorliegt und was alles mitgedacht werden muss. Am Ende treffen Sie die Entscheidung in die Gründung der EEG zu gehen.
- Welche Stromeinspeiser können mitmachen und welche Strommenge kann in die EEG geliefert werden?
- Welche Stromverbraucher können den Strom der EEG verbrauchen?
- Soll an eine Batterie gedacht werden? Sind Smartmeter vorhanden?
- Was muss organisatorisch überlegt werden (Gesetzliche Randbedingungen, Gründung, Abrechnung, Tarife, Steuern, Monitoring, Weiterentwicklung, usw.)
Für max. 8 Beratungsstunden. Gedeckelt mit max. Stundensatz von 100 Euro.
Fördersatz 50%.
Förderung: Maximal 50 Euro pro Beratungsstunde. Maximal 400 Euro pro Beratung.
Jetzt zur Start-Beratung EEG für KMUs und Gemeinden anmelden!
Zweitens: EEG Gründungsbegleitung für KMUs und Gemeinden
Ist die Entscheidung getroffen, dass die EEG gegründet werden soll, steht die "EEG Gründungsbegleitung" zur Verfügung. Gemeinsam mit der BeraterIn werden alle konkreten Punkte organisiert, bis die Gründung gelungen ist.
Achtung: die EEG muss gegründet und betrieben werden, damit die Förderung ausbezahlt werden kann. Typische Ergebnisse der EEG Gründungsbegleitung sind:
- Organisationsform wählen, zB. Statutenentwicklung samt Vereinsgründung
- Rollen definieren und Aufgaben verteilen, ggf. Bankkonto eröffnen
- Akquise von Einspeisern und Stromverbrauchern
- Technische und rechtliche Voraussetzungen bei Teilnehmern und Netzbetreibern schaffen
- Planung des technischen, ökosozialen und wirtschaftlichen Konzeptes, Entwicklung der Tarife
- Stromlieferung und Strombezug starten
- Meldung beim zuständigen Finanzamt
Für max. 80 Beratungsstunden. Gedeckelt mit max. Stundensatz von 100 Euro.
Fördersatz 50%.
Förderung: Maximal 50 Euro pro Beratungsstunde. Maximal 4.000 Euro pro Beratung.
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Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Ablauf der Beratung
- Melden Sie sich schnell und unbürokratisch über die Homepage zur Beratung an. Jetzt anmelden! Ihre Bankverbindung wird für die Überweisung des Förderbetrages verwendet.
- Ihre Anmeldung wird an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
- Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte miteinander ab.
- Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese. Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
- Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung.