Förderung für den Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten
Im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ haben Bund und Land mit Anfang Jänner 2024 die Förderung von einkommensschwachen Haushalten beim Heizungstausch erhöht – und zwar auf bis zu 100 %. Wie Sie herausfinden, wer in den Genuss der Förderung kommt und wie das Verfahren abläuft, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Förderung erhalten grundsätzlich einkommensschwache Haushalte, die eine fossile Heizung gegen ein förderbares Heizsystem tauschen (das sind Anschlüsse an Fernwärme, Pellet- oder Hackgutkessel, Stückholzkessel, Luft/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen).
Die Förderung ist in der ersten Phase auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser beschränkt, die sich im Eigentum der Förderwerber*in befinden und von diese*r im Hauptwohnsitz bewohnt werden. Das Förderprogramm soll in der nächsten Phase auf Mehrwohnungshäuser und auf Mieterinnen und Mieter ausgeweitet werden.
Was sind „einkommensschwache Haushalte“?
Gefördert werden Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einen bestimmten Wert liegt.
Im Einpersonenhaushalt sind das 1.904,- Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenem um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Beispielhafte Werte finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Und hier ein paar Einkommensgrenzen für förderfähige Haushalte, netto pro Monat (Achtung: Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Monatsgehalt durch zwölf). Angaben ohne Gewähr:
Erwachsene | Kinder | max. Nettoeinkommen (12 x im Jahr) |
1 | - | 1.904,- |
1 | 1 | 2.475,- |
1 | 2 | 3.046,- |
2 | - | 2.856,- |
2 | 1 | 3.427,- |
2 | 2 | 3.998,- |
2 | 3 | 4.570,- |
2 | 4 | 5.141,- |
2 | 5 | 5,712,- |
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 100 % der anerkannten Kosten für den Heizungstausch, wobei die Kosten österreichweit einheitlich und in Abhängigkeit des neuen Heizsystems gedeckelt sind:
Neue Heizung | Kostenobergrenze |
Nah- oder Fernwärme | 28.243,- |
Pellets- oder Hackgutkessel | 35.893 |
Stückholz | 29.816,- |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.383,- |
Erdreich- oder Erdsonden-WP | 37.252,- |
Ist der Heizungstausch teurer als die Höchstsätze des Bundes, verbleibt der Rest als Selbstbehalt bei der Förderwerber*in. Welche Kosten beim Heizungstausch anerkannt werden, finden Sie im Infoblatt „Sauber heizen für alle“ der KPC.
Beispiel
Ein Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, monatlich 3.500,- Euro (13. und 14. Gehalt eingerechnet), daher förderfähig) ersetzt eine Öl- durch eine Pelletsheizung. Die Kosten dafür betragen 35.000,- Euro. Der Haushalt bekommt die Kosten vollständig ersetzt, weil sie unter dem Deckel von 35.893,- Euro liegen. Kostet die gleiche Heizung 39.000,- Euro, muss der Haushalt die Differenz von knapp über 3.000,- Euro übernehmen.
Wie kommt man zur Förderung?
Das Förderverfahren ist mehrstufig. Nach einer Registrierung und Einkommensprüfung erfolgt eine kostenlose Energieberatung samt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Energieberatung muss gemäß Bundesvorgabe bei der Einholung und Prüfung der Angebote unterstützen.
Nach der Auftragsvergabe und Errichtung der neuen Heizung werden die Unterlagen eingereicht, abschließend geprüft und die Fördermittel freigegeben. Die Auszahlung erfolgt durch Bund und Land, die Abwicklung erfolgt zentral über die KPC – es ist keine separate Einreichung beim Land erforderlich.
- Registrierung auf sauber-heizen.at und anschließende Prüfung des Einkommens durch das Land
- Energieberatung (wird vom Land beauftragt und vom Energieinstitut durchgeführt) und Entscheidung, welche Maßnahmen gesetzt werden
- Antragstellung, Förderentscheidung und Förderzusage
- Umsetzung der Maßnahmen, Einreichung der Abrechnungsunterlagen
- Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel
Alle Informationen finden Sie auf www.sauber-heizen.at. Für Detailfragen stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten am Energietelefon zur Verfügung: 05572 31 202-112.