Beratung zu Förderungen
Unsere Energieberater sind in Fragen der Förderung jeweils am neuesten Stand - egal, ob es sich um Förderungen der Gemeinden, des Landes oder des Bundes handelt.
Angenommen, Sie wohnen in Altach und errichten auf Ihrem Wohnhaus im Zuge einer Sanierung eine Solaranlage. Wussten Sie, dass sie dafür von der Gemeinde, vom Land und vom Bund insgesamt mehrere tausend Euro Förderung als Barzuschuss bekommen würden? Nein? Unsere Energieberater schon. Und die teilen ihr Wissen über die Förderungen, die für Sie bereit liegen, wenn Sie ein Wohnhaus errichten, ein bestehendes sanieren, die Heizung tauschen oder eine Solar- oder Fotovoltaikanlage installieren möchten.
Unter 05572 31 202-112 steht Ihnen die Energieberatung montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr zur Verfügung. Natürlich können Sie uns Ihre Frage auch jederzeit per E-Mail senden.
Während die meisten zumindest eine Idee von den Förderungen haben, die das Land Vorarlberg im Rahmen der Energie- und der Wohnbauförderung ausschüttet, wissen die wenigsten, dass auch die Gemeinden und der Bund zahlreiche Maßnahmen zusätzlich unterstützen. Vorarlbergs einzigen Überblick über die Gemeindeförderungen finden Sie hier auf unserer Website. Die Bundesförderungen sind auf der Seite der Kommunalkredit Public Consulting ersichtlich.
Fragen zur Förderung an die Energieberatung
- Was bringt die Wohnbauförderung?
- Wieviel Wohnbauförderung bekomme ich?
- Was muss ich für die Wohnbauförderung machen?
- Wo beantrage ich die Wohnbauförderung?
- Wer bekommt Wohnbauförderung?
- Welche Förderungen gibt es sonst noch?
- Wird meine neue Heizung gefördert?
- Wieviel Förderung bekomme ich für eine Photovoltaikanlage?
Fragen zu Förderungen an die Energieberatung lassen sich meist telefonisch klären. Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, das Sie über folgenden Button erreichen (Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet). Wir melden uns gern bei Ihnen:
KONTAKTANFRAGE AN DIE ENERGIEBERATUNG
Ein Hinweis zur Energieberatung
Die Energieberatung ist ein Angebot des Energieinstitut Vorarlberg, das von den Vorarlberger Gemeinden, dem Land Vorarlberg, der Vorarlberger Kraftwerke AG und den Vorarlberger Raiffeisenbanken finanziell unterstützt wird. Im Rahmen der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes werden die geleisteten Energieberatungen der VKW AG angerechnet. Dafür wird Ihre Adresse sowie das Beratungsthema (nicht der Inhalt des Gesprächs und keine Details) an die VKW AG weiter geleitet. Die Daten dienen als Nachweis für die erbrachte Beratungsleistung gegenüber dem Gesetzgeber und werden nicht weiter verwendet. Sie können die Weitergabe der Daten an die VKW AG widerrufen, auf die Beratung hat das keinen Einfluss.
Mit der Inanspruchnahme der Energieberatung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieinstitut Vorarlberg.