Energiezähler-Screening

Das Energiezähler-Screening bietet einen Überblick über die Zählerstruktur der Gemeinde, vereinfacht damit den Datenerhebungsprozess und zeigt Gebäudepotentiale auf.

Markus Gmeiner

Um herauszufinden, wo es bereits nutzbare Zähler in den Gemeindeobjekten gibt und wo nachgerüstet werden muss, hilft die ein Energiezähler-Screening. Einige Gebäude wurden im Laufe der Jahre erweitert, worüber es oft keine genaue Dokumentation gibt. Die laufende Aktualisierung der Zählerstruktur ist essenziell, um Lücken bei der Verbrauchsaufzeichnung zu vermeiden. Nachdem laut Energiezähler-Screening definiert wurde, wo und was genau erfasst werden soll, muss die Ablesehäufigkeit definiert und der Grad der Automatisierung festgelegt werden.

Unterstützung deiner Gemeinde im Angebot „Energiezähler-Screening“

  1. Abstimmung mit der Gemeinde, welche Gebäude analysiert werden sollen
  2. Zusammenstellung der relevanten Basisinformationen (Aufnahmehilfe) aus dem Energiebericht Online (so vorhanden
  3. Begehung der festgelegten Gebäude vor Ort
  4. Besprechung zu den Erkenntnissen aus den vor Ort-Besichtigungen und bezüglich der nicht besichtigten Gebäude
  5. Erstellung eines Energiezähler-Screening mit Gebäudeübersicht, Zählerschema, Bilderdokumentation, Klärungsbedarf und Empfehlungen

Förderung

  • Für max. 40 Stunden, gedeckelt mit max. Stundensatz von 95 Euro
  • Fördersatz für eine erstmalige Pilotumsetzung: 80 Prozent

Jetzt anmelden!

Ablauf der Dienstleistung

  1. Melden Sie sich schnell und unbürokratisch über den Button "Jetzt anmelden!" zur Dienstleistung an. Ihre Bankverbindung wird für die Überweisung des Förderbetrages verwendet.
  2. Ihre Anmeldung wird an die zuständige Projektleitung übergeben. Diese kontaktiert Sie zur weiteren Vorgehensweise.
  3. Die Projektleitung führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus. Die Ergebnisse der Analyse erhalten sie schriftlich und klären allfällige weitere Schritte miteinander ab.
  4. Sie erhalten von der Projektleitung die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese. Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per E-Mail.
  5. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung.

Thomas Blaß BSc

Gemeinden und Regionen
T +43 5572 31 202 - 18
veröffentlicht 24.01.2025 , zuletzt geändert 19.09.2025