Das ist das e5-Landesprogramm

Mobilitätsförderungen für Gemeinden

Gemeinden, die Maßnahmen zur Förderung einer möglichst umweltverträglichen Mobilität umsetzen, können dafür eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderungen in Anspruch nehmen.

Gemeinden steht im Bereich Mobilität ein Spektrum an Förderungen zur Verfügung. Je nach Art der Maßnahme können Landes- und/oder Bundesförderungen (Förderprogramm „klimaaktiv mobil“) in Anspruch genommen werden. Allerdings ist das Förderbudget des Förderprogramms "klimaaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" bereits seit Dezember 2024 ausgeschöpft. Daher sind keine Einreichungen mehr im Bereich der Fußwege, Radnetzausbauprogramm, Radabstellanlagen, E-Räder, E-Fahrzeuge, etc. mehr möglich. 

Buswartehäuschen & Radabstellanlagen

Land: Die Errichtung von Buswartehäuschen und die Attraktivierung weiterer erforderlicher Infrastruktur, wie Haltestellen, Fahrscheinautomaten, die Errichtung von qualitativ hochwertigen Radabstellanlagen an Bushaltestellen, etc. werden vom Land gefördert. Mehr Info

Förderungen & Unterstützungen in der aktiven Mobilität

  • Förderungen zum Bau und Sanierung von Landesradrouten und örtlichen Hauptradrouten. Mehr Info
  • Zertifizierung zu einer "Radfreundlichen Gemeinde". Mehr Info
  • Unterstützung von Gemeinden bei der Erarbeitung von örtlichen Fußverkehrskonzepten oder der Adaption eines bestehenden Radroutenkonzepts. Mehr Info

Förderungen des Bundes “klimaaktiv mobil”

E-Mobilität für Betriebe & Gebietskörperschaften: Das Förderbudget ist leider ausgeschöpft.