Qualitätsabhängige Förderung mit dem Kommunalgebäudeausweis
Im Idealfall entsteht aus genau definierten Ansprüchen der Gemeinde ein architektonisch hochwertiges Gebäude, das von Handwerkern der Region aus Materialien der Region geschaffen wurde, wenig graue Energie verbraucht hat und kaum Energie in der Nutzung benötigt
Seit 2011 orientiert sich die Höhe der Landesfördermittel für Gemeindegebäude an deren Nachhaltigkeit. Je höher die Nachhaltigkeit in Prozess, Ausführung und Qualitätssicherung, desto höher die zugebilligten Fördermittel. Als Bewertungsgrundlage wird der Kommunalgebäudeausweis mitgeführt und ausgestellt.
Seit 2011 wird der Kommunalgebäudeausweis als Bewertungsgrundlage für die Höhe der Förderung von Neubauten beziehungsweise
Generalsanierungen mitgeführt und ausgestellt. Die Gebäude werden nach vier verschiedenen Kriterien bewertet:
- Prozess und Planungsqualität
- Energie und Versorgung
- Gesundheit und Komfort
- Baustoffe und Konstruktion
Insgesamt kann eine Gesamtpunktezahl von 1.000 erreicht werden. Im Kriterium Prozess und Planungsqualität (maximale Punktezahl im KGA 2024 Neubau und Sanierung 280) werden die Durchführung eines Architekturwettbewerbs mit Festlegung eines Nachhaltigkeitsstandards im Vorfeld, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Lebenszyklus sowie der Einsatz regionaler, schadstoffarmer und emissionsarmer Bauprodukte und Konstruktionen bewertet. Außerdem die Themen Biodiversität und Klimawandelanpassung auf dem Grundstück, die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen und Elektromobilität, ein Vier-Augen-Prinzip beim Haustechnikkonzept, die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit sowie die Regenwassernutzung.
Für das Kriterium Energie und Versorgung (maximale Punktezahl 360) sind die Energiekennwerte (Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Primärenergiebedarf und Kohlendioxidemissionen) nach OIB oder PHPP ausschlaggebend. Zudem werden die Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Nutzerschulung beurteilt.
Für das Kriterium Gesundheit und Komfort (maximale Punktezahl 125) wird der thermische Komfort im Sommer, Maßnahmen zur Sicherstellung komfortabler Raumfeuchte sowie die Raumluftqualität mit den gemessenen Werten von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd betrachtet.
Beim Kriterium Baustoffe und Konstruktion (maximale Punktezahl 235) gibt es Punkte für die Vermeidung von kritischen Stoffen wie PVC, Kältemittel, Kupfer und Zink sowie Bioziden. Außerdem werden der Einsatz von Recyclingbeton und bereits verwendeter Bauprodukte und die Ökologie der verwendeten Baustoffe und Konstruktionen im Ökoindex und Entsorgungsindikator belohnt.
Die erreichte Punktezahl im KGA wird für die Förderung herangezogen. Bei einer hohen Punktezahl kann einerseits die Baukostenförderobergrenze um bis zu 10%, andererseits wird die Förderung selbst um 0,5% je 50 Punkte auf bis zu 4,5 Prozentpunkte erhöht werden.
Details zum Kommunalgebäudeausweis finden Sie hier.